Dienstag, 25. Januar 2022

Arbeitslosengeld- Was ist wichtig- Ein Beitrag von RA Thomas Eschle, Stuttgart

 ALG I Bezug, Stand Rechtslage 2022:


Der Antrag auf ALG-I-Leistung soll bereits vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit werden. 

Anspruch hat, wer in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung beschäftigt war, sich arbeitslos gemeldet hat und eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben kann.
Die Höhe des ALG I hängt vom durchschnittlichen Brutto-Arbeitsentgelt der vergangenen zwölf Monate ab. Dieser Betrag wird durch die Anzahl der Tage eines Jahres geteilt. Das Ergebnis ist das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag. Dabei werden die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent fiktiv abgezogen. Das Ergebnis ist das Netto-Entgelt pro Tag. 60 Prozent dieses Netto-Entgelts (67 Prozent mit Kindern) sind der Betrag, der pro Tag dem ALG I Empfänger ausbezahlt wird.

Dauer des Bezugs
Wie lange dann das ALG I gezahlt wird, hängt von der Dauer der Beschäftigungen und dem Alter des Bezugsberechtigten ab: Wer jünger als 50 Jahre ist und zuvor mindestens 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, erhält es für zwölf Monate. Ist der Bezugsberechtigte jünger als 50 Jahre und war zumindest für zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt, kann er bis zu sechs Monate Geld vom Staat erhalten. Ab dem 50. Lebensjahr steigt die maximale Bezugsdauer auf 15 Monate, ab dem 55. Lebensjahr auf 18 Monate und ab dem 58. Lebensjahr auf maximal 24 Monate.

Läuft das ALG I aus und ist noch keine neue Beschäftigung gefunden, kann ALG II bezogen werden. Es fließt nicht automatisch, sondern muss rechtzeitig -beim Jobcenter - beantragt werden

Rechtsanwalt Thomas Eschle 
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel: 0711-2482446 (Rufen Sie an, wenn Sie ein Rechtsproblem haben)
E-Mail: KanzleiEschle@t-online.de