Montag, 27. Dezember 2021

Opferrechte im Strafverfahren: Nebenkläger und Ihre Rechtsanwälte (Nebenklägervertreter)

Was ist eine Nebenklage?

Opfer von Straftaten können sich in einigen Fällen der durch die Staatsanwaltschaft erhobenen Klage anschließen. Die regelt diese Fälle in § 395 StPO. Im Jugendgerichts-verfahren ist die Nebenklage nach § 80 III JGG stark eingeschränkt. Umfasst sind von der Nebenklage vor allem Gewalt- und Sexualdelikte. Wurde das Opfer durch die Tat gar getötet, können sich seine Angehörigen als Nebenkläger einer Anklage anschließen.

Rechte des Nebenklägers:

Nach Billigung des Antrags gilt man als Verfahrensbeteiligter und hat verschiedene Rechte, um sich am Verfahren als Nebenkläger zu beteiligen:

  •       Akteneinsichtsrecht (diese wird nur Rechtsanwälten gewährt)
  •       Anwesenheitsrecht, aber keine Anwesenheitspflicht,während                                             der Hauptverhandlung.
  •       Insbesondere Fragen an Beschuldigte und Zeugen sind möglich
  •       Verschiedene  Antragsrechte, wie z.B. Beweisanträge oder Befangenheitsanträge
  •       Wichtig: Recht auf rechtliches Gehör
  •       Beanstandung von Anordnung des Vorsitzenden. Wegen Besorgnis/ Befangenheit          können  Richter oder Sachverständige durch das  Ablehnungsrecht                                  zurückgewiesen werden (selten empfehlenswert)
  •       Der Nebenkläger hat das Recht auf ein eigenes Plädoyer aber nur  sehr                          eingeschränkte Rechte Rechtsmittel gegen das Urteil (Berufung und Revision).                einzulegen.                                                                 
Rechtsanwalt Thomas Eschle 
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel: 0711-2482446 (Rufen Sie an, wenn Sie ein Rechtsproblem haben)
E-Mail: KanzleiEschle@t-online.de