Wie
funktioniert eine Ehescheidung -
ein Überblick
von RA Thomas Eschle, Stuttgart
- Braucht
jeder Ehepartner im Scheidungsfall einen Rechtsanwalt ?
Bei einer einvernehmlichen
Ehescheidung benötigt lediglich der antragstellende Ehegatte einen
Rechtsanwalt. Der andere Ehepartner, welcher der Scheidung zustimmt ohne eigene
Anträge beim Scheidungsgericht zu stellen, muss keinen eigenen Rechtsanwalt
beauftragen. Dies hat den Vorteil, dass die Scheidungskosten insgesamt
günstiger sind, weil nur ein Rechtsanwalt vor dem Familiengericht tätig wird. Einen
„gemeinsamen Rechtsanwalt“ gibt es allerdings nicht. Ein Rechtsanwalt kann
immer nur eine Partei vertreten und hat ausschließlich die Interessen seines
Mandanten wahrzunehmen.
Rechtstipp einvernehmliche Scheidung:
http://www.rechtsanwalt-eschle.de/Familienrecht/Einverstandliche_Scheidung/einverstandliche_scheidung.html
http://www.rechtsanwalt-eschle.de/Familienrecht/Einverstandliche_Scheidung/einverstandliche_scheidung.html
- Die Trennungszeit als wichtige Scheidungsvoraussetzung
Bei der Ehescheidung
ist es eine wesentliche Voraussetzung, dass vor der gericht- lichen Entscheidung eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr eingehalten
wird. Die räumliche Trennung erfolgt durch Auszug eines Ehegatten, sie ist aber auch innerhalb des gemeinsamen
Wohnraums ist möglich, wenn die gegenseitige hauswirtschaftliche Versorgung der
Eheleute eingestellt wurde. Man spricht von einer „Trennung von Tisch und Bett“.
Es gibt dann z.B. kein gemeinsames kochen, essen, waschen, schlafen mehr.
Nur wenn die
Situation in der Ehe für einen Ehepartner völlig unzumutbar ist, z.B. bei
Misshandlung durch den anderen Ehepartner oder Schwangerschaft durch einen
anderen Mann, so muss keine einjährige Trennungszeit berücksichtigt werden.
Andererseits kann die Trennungszeit sich auf 3 Jahre erhöhen, sollte die
Scheidung nur von einem der Ehegatten gewollt sein.
- Der Umfang des Scheidungsverfahrens
Zusammen mit dem Scheidungsverfahren
ist der „Versorgungsausgleich“ durch das Gericht zu regeln. Beim Versorgungsausgleich
geht es um die bei der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, Wenn die Parteien
noch keine drei Jahre verheiratet sind, muss der Versorgungsausgleich allerdings
nicht durchgeführt werden.
Über den Versorgungsausgleich hinaus
werden weitere Angelegenheiten nur dann gerichtlich geregelt, wenn dies von
einem Ehegatten über den Rechtsanwalt beantragt wird. Dann liegt auch keine einvernehmliche
Scheidung vor, beide Parteien benötigen vor Gericht dann jeweils einen Anwalt,
weil eine „streitige Scheidung“ vorliegt. Folgende Angelegenheiten können
durch das Familiengericht u.a. geregelt werden:
-
Ehegattenunterhalt / Trennungsunterhalt: Unterhalt für die Zeit
des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Ehescheidung
-
Nachehelicher Unterhalt: Unterhalt für die Zeit
nach der Scheidung der Ehe, z.B. Aufstockungsunterhalt, Unterhalt wegen
Betreuung eines Kindes (Betreuungsunterhalt), Unterhalt wegen Alters, Unterhalt
wegen Krankheit etc.
-
Zugewinnausgleich (Verteilung des in der Ehe erworbenen
Vermögenszuwachses)
-
Verteilung des Hausrats (Haushaltsgegenstände, Mobiliar etc.)
-
Zuweisung der Ehewohnung
-
Regelung des Rechts der elterlichen Sorge,
des Umgangsrechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die gemeinsamen Kinder
Hierzu Rechtstipp: http://www.rechtsanwalt- eschle.de/Familienrecht/Sorgerecht___Umgangsrecht/sorgerecht___umgangsrecht.html
- Kosten
des Scheidungsverfahrens, Möglichkeit von Verfahrenskostenhilfe
Die Kosten des
Scheidungsverfahrens sind von den
Einkommensverhältnissen der beiden
Parteien abhängig. Wird um Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht oder um eine
sonstige Angelegenheit gestritten, so bemessen sich die Kosten nach dem Streitwert. Der Streitwert wird durch das Familiengericht
festgesetzt. Bei einer Ehe mit einem Normalverdiener betragt das Rechtsanwaltshonorar
bei einer einvernehmlichen Scheidung, wenn der Rechtsanwalt die gesetzliche
Vergütung verlangt, ca. 2000 € um einen groben Richtwert zu nennen.
Bei geringem Einkommen oder erheblichen
Schulden können die Parteien Verfahrens-kostenhilfe beantragen. Dann werden das
Honorar des eigenen Rechtsanwalts und der Gerichtskostenanteil von der
Staatskasse getragen werden. Das Familiengericht kann Verfahrenskosten
bewilligen und eine monatliche Ratenzahlung anordnen. Wir helfen beim Ausfüllen
des Verfahrenskostenantrags.
- Dauer
des Scheidungsverfahrens
Das Scheidungsverfahren kann bereits
nach vier Monaten erledigt sein. Voraussetzung
ist, dass das Gericht zügig arbeitet und die Deutsche Rentenversicherung bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches nicht zu lange Zeit benötigt. Je weniger Anträge bei der Scheidung gestellt werden, desto schneller geht die Scheidung.
ist, dass das Gericht zügig arbeitet und die Deutsche Rentenversicherung bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches nicht zu lange Zeit benötigt. Je weniger Anträge bei der Scheidung gestellt werden, desto schneller geht die Scheidung.
Mit Rechtskraft der Scheidung kann der
alte Nachname wieder angenommen werden. Hierbei ist allerdings nicht das
Familiengericht zuständig, sondern das Standesamt
Nach Rechtskraft der Ehescheidung kann
wieder neu geheiratet werden.
- Welche
Unterlagen sollte ich zum ersten Beratungsgespräch möglichst zum
Rechtsanwalt mitbringen.
Mitbringen sollten Sie das Familienbuch
mit der Eheschliessungsurkunde und
soweit es um Unterhalt geht, Gehaltsnachweise.
soweit es um Unterhalt geht, Gehaltsnachweise.
Gerne vertrete ich Sie bei der Durchführung des Scheidungsverfahrens. Unter der Telefonnummer 0711-2482446 können sie einen persönlichen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Thomas Eschle vereinbaren.
Kontaktdaten:
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Rennstr. 2
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Tel : 0711-2482446
E-Mail: KanzleiEschle@t.online.de
http://www.rechtsanwalt-eschle.de ( ausführliche Homepage )
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