Was ist eine Nebenklage?
Opfer von Straftaten können sich in einigen Fällen der durch die Staatsanwaltschaft erhobenen Klage anschließen. Die regelt diese Fälle in § 395 StPO. Im Jugendgerichts-verfahren ist die Nebenklage nach § 80 III JGG stark eingeschränkt. Umfasst sind von der Nebenklage vor allem Gewalt- und Sexualdelikte. Wurde das Opfer durch die Tat gar getötet, können sich seine Angehörigen als Nebenkläger einer Anklage anschließen.
Rechte des Nebenklägers:
Nach Billigung des Antrags gilt man als Verfahrensbeteiligter und hat verschiedene Rechte, um sich am Verfahren als Nebenkläger zu beteiligen:
- Akteneinsichtsrecht (diese wird nur Rechtsanwälten gewährt)
- Anwesenheitsrecht, aber keine Anwesenheitspflicht,während der Hauptverhandlung.
- Insbesondere Fragen an Beschuldigte und Zeugen sind möglich
- Verschiedene Antragsrechte, wie z.B. Beweisanträge oder Befangenheitsanträge
- Wichtig: Recht auf rechtliches Gehör
- Beanstandung von Anordnung des Vorsitzenden. Wegen Besorgnis/ Befangenheit können Richter oder Sachverständige durch das Ablehnungsrecht zurückgewiesen werden (selten empfehlenswert)
- Der Nebenkläger hat das Recht auf ein eigenes Plädoyer aber nur sehr eingeschränkte Rechte Rechtsmittel gegen das Urteil (Berufung und Revision). einzulegen.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
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